Gesetzliche Bestimmungen und eBay-Grundsätze
Wenn Sie Ihre Artikel auch in andere Länder verkaufen möchten, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie dabei die jeweils geltenden Gesetze beachten. Lesen Sie hierzu unsere Vereinbarung zum internationalen Verkaufen.
Wir haben für Sie Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen keine Rechtsberatung bieten oder diese ersetzen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle ausführlich beraten.
Wichtig: Ihre Angebote können gelöscht werden, wenn Sie gegen eine gesetzliche Bestimmung oder einen der jeweiligen eBay-Grundsätze verstoßen.
Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die ich unbedingt beim Verkauf ins Ausland beachten muss?
Sie müssen sicherstellen, dass der Verkauf Ihrer Artikel in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen der Länder, in die Sie verkaufen, erfolgt. Außerdem müssen Sie die Zollrechtsbestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Darunter fallen unter anderem alle geltenden Zölle, Steuern, Verbraucherschutzgesetze und Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums. Wenn Unsicherheiten bestehen, welche Rechte in Ihrem Fall Anwendung finden oder wie Sie ihnen entsprechen müssen, sollten Sie unbedingt den Rat eines Experten (z.B. eines Anwalts) einholen.
Wie beeinflussen Bestimmungen zum Fernabsatz und zum E-Commerce den internationalen Verkauf auf eBay?
Der Handel mit Artikeln, die online oder über fernmündliche Kanäle (zum Beispiel über das Telefon) verkauft werden, wird von der EU über das Fernabsatzgesetz reguliert. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat dabei seine eigenen Gesetze zum Fernabsatz und E-Commerce. Diese Gesetze basieren auf EU-Richtlinien und variieren von Land zu Land. Deshalb ist es für Verkäufer besonders wichtig, dass sie in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen der Länder handeln, in denen sie Artikel verkaufen.
Einige Gesetze betreffen ausschließlich gewerbliche Verkäufer. Wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien auf Sie zutreffen, sollten Sie sich als gewerblicher Verkäufer bei eBay anmelden:
- Sie kaufen Artikel, um sie wieder zu verkaufen.
- Sie verkaufen Artikel, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
- Sie verkaufen regelmäßig hohe Artikelmengen.
- Sie sind ein eBay-Verkaufsagent.
- Sie kaufen für Ihr Unternehmen ein.
Wenn Sie als Verkäufer auf eBay gewerblich handeln, ohne als gewerblicher Verkäufer angemeldet zu sein, verstoßen Sie möglicherweise gegen geltende Gesetze.
Als gewerblicher Verkäufer müssen Sie Käufern bestimmte Informationen in Ihrem Angebot zur Verfügung stellen. In unserem Rechtsportal finden Sie detaillierte Informationen zu den rechtlichen Verpflichtungen eines gewerblichen Verkäufers in Deutschland. Vergewissern Sie sich, ob eventuell weitere Grundsätze für Sie gelten, bevor Sie anfangen, international zu verkaufen.
Neben den geltenden Bestimmungen zum Fernabsatz und zum E-Commerce, gibt es weitere Gesetze, die beim Verkauf von Waren in die EU beachtet werden müssen. Diese Gesetze sind eng mit dem Warentyp oder der Art der angebotenen Dienstleistung verbunden. Ausführliche Informationen finden Sie hierzu in unserem Rechtsportal.
Verbraucherrechte / Rückgaben
Gemäß der EU-Richtlinien zum Fernabsatz haben private Käufer (Verbraucher) bei Online-Käufen von gewerblichen Händlern (Unternehmern) das Recht, den gekauften Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Die Frist für das Widerrufs- oder Rückgaberecht beginnt erst, wenn der Käufer die Ware erhalten hat und der Verkäufer den Käufer entsprechend über die Rückgabebedingungen informiert hat. Wenn der Verkäufer seiner rechtlichen Informationspflicht zur Angabe der Rückgabebedingungen gegenüber dem Käufer nicht nachgekommen ist, verlängert sich die Frist.
Die Fristen können je nach EU Mitgliedsstaat variieren. Beispielsweise in Großbritannien und Frankreich muss der Verbraucher die Ware innerhalb von 7 Werktagen zurücksenden. In Deutschland beträgt die Frist 14 Tage.
Macht der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch, muss der Verkäufer die Kosten unentgeltlich erstatten. Die Versandkosten für die Rücksendung des Artikels sind die einzigen Kosten, die eventuell auf den Käufer entfallen, wenn er von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht. Die Rückerstattung muss so schnell wie möglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen.
Wenn Sie international verkaufen, sei es, dass Sie ein Angebot auf einer anderen Seite einstellen, als bei der Sie registriert haben, oder dass Sie für Ihr Angebot eine internationale Versandoption anbieten, sind Ihre Angebote automatisch für internationale Käufer sichtbar.
Sie unterliegen dann dem jeweiligen eBay-Käuferschutzprogramm der eBay-Website, auf der der Artikel gekauft wird (eBay-Käuferschutzprogramme gibt es zurzeit bei eBay.com, eBay.co.uk und eBay.de).
Beispiel: Sie stellen einen Artikel bei eBay.de ein, bieten aber Versand nach Großbritannien an. Ihr Angebot wird dann Käufern auf eBay.co.uk angezeigt und unterliegt damit den dort gültigen Käuferschutzbestimmungen.
Die Grundsätze zum eBay-Käuferschutz sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen bzw. länderspezifischer Besonderheiten in den einzelnen Ländern nicht identisch. Daher bitten wir Sie, sich mit den jeweils geltenden Grundsätzen zum eBay-Käuferschutz in den Ländern, wo Sie Artikel einstellen bzw. wohin Sie einen Versand anbieten, vertraut zu machen.
Um sicherzustellen, dass Sie die jeweils geltenden Grundsätze zum eBay-Käuferschutz zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren, Sie müssen Sie ab Mitte Februar beim erstmaligen Einstellen eines Artikels auf einer anderen eBay-Website bzw. beim Anbieten eines internationalen Versandoption, der neuen Vereinbarung zum internationalen Verkaufen zustimmen.
Weitere Informationen zu den eBay-Käuferschutzrichtlinien anderer Länder

